Militärisches Plangenehmigungsverfahren
Beschreibung
Das militärische Plangenehmigungsverfahren ist die Baubewilligung des GS VBS für militärische Vorhaben, die in Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung ergehen (Art. 126 Militärgesetz).
Die Departementsebene Immobilien ist für die Durchführung des militärischen Plangenehmigungsverfahrens verantwortlich.
Entscheid
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Departementsebene Immobilien
Information
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Mieter Immobilien
Inhalt
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Baubeschrieb
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Geometerplan und Fotos Ist-Zustand
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Pläne
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Dokumente betr. Energie
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Umweltbericht
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Gerechtfertigtes Ausnahmegesuch
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kantonales Baugesuchsformular
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Baubewilligung
Beziehungen
| Modul | Aufgabe | Verantwortung Aufgabe | Ergebnis | Beteiligt an der Ergebniserstellung |
|---|---|---|---|---|
| Immobilien | Militärisches Plangenehmigungsverfahren durchführen | Eigentümervertreter Immobilien | Militärisches Plangenehmigungsverfahren |