Militärisches Plangenehmigungsverfahren

Beschreibung

Das militärische Plangenehmigungsverfahren ist die Baubewilligung des GS VBS für militärische Vorhaben, die in Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung ergehen (Art. 126 Militärgesetz).

Die Departementsebene Immobilien ist für die Durchführung des militärischen Plangenehmigungsverfahrens verantwortlich.

Entscheid

  1. Departementsebene Immobilien

Information

  1. Mieter Immobilien

Inhalt

  1. Baubeschrieb
  2. Geometerplan und Fotos Ist-Zustand
  3. Pläne
  4. Dokumente betr. Energie
  5. Umweltbericht
  6. Gerechtfertigtes Ausnahmegesuch
  7. kantonales Baugesuchsformular
  8. Baubewilligung

Beziehungen